AGB

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und der Jugendtours-Feriendorf Ummanz GmbH - im weiteren JFU genannt - regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 651 a-k BGB und den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder Reisende erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an.

1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Jugendtours-Feriendorf Ummanz, im weiteren JFU, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch JFU zustande, welche in Form der schriftlichen Buchungsbestätigung erfolgt. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von JFU vor, an das dieser für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Mit Übersendung der Reisebestätigung werden 10 % des Gesamtreisepreises fällig. Der Restbetrag wird vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt werden alle notwendigen Informationen in Bezug auf die Reise durch JFU übersandt. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Kunde nach einer Mahnung oder bis zum Reiseantritt nicht, kann JFU vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.

3. Der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Belegungszeitraum gültigen Katalog/Preislisten der JFU bestimmt. Das Vertragsverhältnis umfasst die Nutzung des gebuchten Objekts, wie Haus oder Wohnung oder Zimmer nebst Einrichtung sowie die Nutzung des dazugehörigen Geländes, der Außenanlagen und Gemeinschaftseinrichtungen.

4. Der Reisende ist berechtigt, die Wohneinheiten mit der gebuchten Personenzahl zu belegen, wobei Kinder als volle Personen zählen. Ein darüber hinausgehender Anspruch, insbesondere auf eine größere Wohneinheit als auch die gebuchte Personenzahl besteht nur bei entsprechender vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis der JFU mitgebracht werden. Der Reisende hat bei seiner Buchung unaufgefordert Art und Anzahl der beabsichtigten mitzunehmenden Haustiere bekanntzugeben.

5. Der Reisende ist verpflichtet, die Unterkunft und dessen Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen Schäden unverzüglich der örtlichen Verwaltung oder dem Veranstalter zu melden.

6. Bei der Schlüsselübergabe kann von der örtlichen Verwaltung eine Kaution erhoben werden. Die Kaution beträgt regelmäßig 120,– € und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Ferienobjekts und nach Ablieferung des Schlüssels zurückerstattet. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadensersatzansprüche nicht berührt.

7. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei JFU. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann JFU Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. JFU kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %; bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 %; bis 7 Tage vor Reisebeginn 60 %; bis zu einem Tag vor Reisebeginn 80 %; ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen, JFU nachzuweisen, dass ihm kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

8. JFU kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch JFU vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich der Reisende in starkem Maße vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.
Bei Nichterreichen einer im Katalog oder in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis vier Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Veranstalter ist zur unverzüglichen Information des Reisenden verpflichtet. Der gezahlte Reisepreis ist zurückzuerstatten, jedoch nicht, wenn im Vertrag ein Ausweichlager vereinbart wurde.
Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot macht. Im Falle der Rücktritts des Veranstalters ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

9. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber JFU geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und JFU Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder JFU die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Veranstalter verpflichtet die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls dies vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

11. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Darüber hinaus erfolgt selbstverständlich keine Weitergabe.

Stand: Dezember 2019